Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Dornstadt-Scharenstetten, auf der BAB 8, bei km 135,860, Stuttgart – München um 55 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 129 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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