Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung Karlsruhe-München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h bei zulässigen 130 km/h. Mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2. 3 D Messung wurden 154 km/h dokumentiert. 1 Monat Fahrverbot.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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