Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Karlsruhe, auf der Strackstraße / Honsellstraße, in Richtung B 10 missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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