Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, bei km 194,581, München – Karlsruhe die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 9 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Sensormessung mit Messsystem TraffiStar ergab 109 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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