Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der BAB 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN mit 27 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 147 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung, Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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