Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Leon-Rot, BAB 6, km 590,500, Mannheim-Heilbronn mit 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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