Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Böblingen, auf der BAB 81, im Bereich von km 596,250, Stuttgart – Singen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 112 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung
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