In Arnstein, Stadt Arnstein, Quenstedt, auf der Eislebener Chaussee, B 180, Ri. Lutherstadt Eisleben wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h überschritten und wurde mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld geahndet. Die Radarmessung mit Frontfoto ergab 64 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Schriftliche Verwarnung

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