Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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