Die Überschreitung der zulässigen Höchst geschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden Breckenheim, A 3, km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main mit 20 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 120 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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