In Borken, Kerstenhausen, Höhe Frankfurter Straße 14 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Mit Sensormessung mit Foto wurden 48 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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