Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 29, bei km 44,145, RF Wilhelmshaven, Rastede, AK Oldenburg-Nord begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 41 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 141 km/h.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ammerland
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