Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, in Höhe km 15,1, in FR Bingen um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto. Bußgeld: 130,00 €, erhöht, wegen Voreintragung.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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