Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung.
Verstoß gegen: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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