Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, in Höhe km 15,1, in Fahrtrichtung Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 105 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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