Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Alzey, Gem. Alzey, A 61, Höhe km 322,901, FR Ludwigshafen um 37 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Abstandsmessung  mit Videobandaufzeichnung ergab 167 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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