Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Weinsheim, B 410, Höhe Einm. K 179, FR Prüm die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Lasergerät ergab 94 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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