In Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 161 km/h, bei zulässigen130 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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