Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,6, FR Saarbrücken
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 129 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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