Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,280, Fahrtrichtung Saarbrücken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 106 km/h mit Lichtschrankenmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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