Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Waldlaubersheim, Gem. Waldlaubersheim, A 61, km 288,5, FR Norden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 156 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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