Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kruft, BAB 61, km 211,600, Gem. Kruft, FR Ludwigshafen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 8 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 138 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung

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