Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Videobandaufzeichnung mit Abstandsmessung ergab 129 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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