Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85080, Gaimersheim, EI 10, Böhmfelder Straße, Höhe Einmg. Brachshammerweg mit 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von ZV KVÜ Südostbayern übersandt.

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