Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 82418, Murnau, Burggraben, Höhe Hs.-Nr. 20 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES 8.0 38 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Verwarnung
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