In Erlangen, Sebaldusstraße 26, Richtung Wacholderweg  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 18.11.2015 um 35 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 65 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Frontfoto. Bußgeld: 160,00 €. 2 Punkte

Aktenführende Dienststelle : Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 ,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in Leverkusen, Burscheider Straße verstoßen