Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hirzweiler, In der Au 3, FR Hüttigweiler begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät 61 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Gemeinde Schiffweiler übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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