Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 im Überblick
Zur Messstelle Hirzweiler, In der Au 3, FR Hüttigweiler ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Gemeinde Schiffweiler.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Gemeinde Schiffweiler
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Dokumentierte Fälle am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3
-
Oktober 2021
Nach Geschwindigkeitsverstoß in Hirzweiler, In der Au 3, FR Hüttigweiler verwarnt worden, Bußgeldstelle Gemeinde Schiffweiler
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h
Bußgeld am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 (Tempo 50 innerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 30 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Gemeinde Schiffweiler. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Hirzweiler, In der Au 3
Wie schnell darf man am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Hirzweiler, In der Au 3?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Hirzweiler, In der Au 3 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Hirzweiler, In der Au 3?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.