In Stennweiler, Gem. Schiffweiler, Zum Klopp, HNr. 43, FR Ortsmitte wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Foto 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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