Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 115 €
- Punkte in Flensburg
- 1
- Fahrverbot
- keines
- Gebühren und Auslagen
- 28,50 €
- Zusammen
- 143,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 2 Jahren und 6 Monaten
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Welche Messwerte fallen in diese Stufe?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).
| Erlaubt | Im Bescheid | Gemessen |
|---|---|---|
| Erlaubt 30 km/h | 51–55 km/h | 54–58 km/h |
| Erlaubt 50 km/h | 71–75 km/h | 74–78 km/h |
| Erlaubt 70 km/h | 91–95 km/h | 94–98 km/h |
Was kostet 21, 22, 23, 24 oder 25 km/h zu schnell innerorts?
Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 115 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 30 und Tempo 50 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.
| Vorwurf im Bescheid | Gemessen bei Tempo 30 | Gemessen bei Tempo 50 |
|---|---|---|
| 21 km/h zu schnell innerorts | 54 km/h | 74 km/h |
| 22 km/h zu schnell innerorts | 55 km/h | 75 km/h |
| 23 km/h zu schnell innerorts | 56 km/h | 76 km/h |
| 24 km/h zu schnell innerorts | 57 km/h | 77 km/h |
| 25 km/h zu schnell innerorts | 58 km/h | 78 km/h |
Innerorts und außerorts im Vergleich
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe 21–25 km/h:
| Stufe | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 21–25 km/h zu schnell innerorts | 115 € | 1 | – |
| 21–25 km/h zu schnell außerorts | 100 € | 1 | – |
Punkte, Probezeit und Wiederholung
- Punkte in Flensburg
- Der Verstoß bringt 1 Punkt im Fahreignungsregister. Er wird nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt, gerechnet ab der Rechtskraft des Bescheids. Bei 4 oder 5 Punkten ermahnt die Fahrerlaubnisbehörde, bei 6 oder 7 verwarnt sie, bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis.
- Probezeit
- Ein Tempoverstoß mit Punkt ist ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Beim ersten verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre, und die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an. Beim zweiten folgt eine Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Wiederholung
- Ein zweiter Verstoß in dieser Stufe führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. Die Regel für Wiederholungstäter greift erst ab 26 km/h zu viel. Bei Voreintragungen kann die Behörde die Geldbuße aber erhöhen.
Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Diese Stufe beginnt genau an der Punktegrenze: Schon 1 km/h weniger nach Abzug der Toleranz bedeutet keinen Punkt. Bei Werten knapp über der Grenze kommt es deshalb besonders auf eine korrekte Messung an.
Mit dem Punkt wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen. Wer bereits Punkte hat, in der Probezeit ist oder beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte den Bescheid prüfen lassen. Ob Messung, Eichung oder Beschilderung Fehler aufweisen, zeigt erst die Bußgeldakte. Sie fordert in der Praxis ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an.
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier Punkte drohen, lohnt sich ein Blick in die Akte. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Was kostet es, innerorts 23 km/h zu schnell zu fahren?
23 km/h zu schnell innerorts fallen in die Stufe 21–25 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 115 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu.
Ist die Toleranz schon abgezogen?
Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.
Was gilt in der Probezeit bei 21 bis 25 km/h zu viel?
Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.