Mit 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wemmetsweiler, Gem. Merchweiler, Schiffweilerstraße, geg. 30a innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto ergab 61 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Schiffweiler übersandte Vordruck Anhörung

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