In Schechen, B 15, Abschnitt 380, km 1.94-2.7, Höhe Hochstätt, FR Rosenheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Handmessgerät FG 21P 143 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot
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