Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 96, zw. AS Abtshagen u. AS Prohn, Abschn. 516, km 2,0, FR außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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