Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Blankenheim-Freilingen, L 115, Abzweig K 42, FR Ahrhütte die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit K1 Traffipax TPH-S ergab 89 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Vordruck Anhörung

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