Mit 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 17 innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto ergab 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung
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