Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 68549, Ilvesheim, auf der Brückenstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet. Erhöht wegen Voreintragungen.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch erlassen.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.