Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32289, Rödinghausen, Bünder Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit MULTANOVA 6F durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h. Es wurden 85 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Formular Anhörung

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