Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Unserem Mandanten wurde ein Abstandsverstoß von unter 3/10 des halben Tachowertes vorgeworfen. Dieser führt zum Fahrverbot. Bei der Auswertung des Messvideos ist aufgefallen, dass der Wert zwar an der Messstelle korrekt berechnet gewesen ist, sich jedoch im Vorfeld der Messung eine eine besondere Situation ergeben hat. Unmittelbar vor dem Mandanten und auch dahinter ist jeweils ein anderes Fahrzeug eingeschert. Zusammen mit einem von der Verteidigung geladenen Sachverständigen konnten das Gericht und auch der Messbeamte davon überzeugt werden, dass ein 3/10-Verstoß nicht vorwerfbar ist. Ergebnis: kein Fahrverbot

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