Rechtsanwalt Kay Axtmann

Meinem Mandanten wurde ein Rotlichtverstoß von über einer Sekunde in München vorgeworfen. An der Messung gab es nichts zu rütteln. Allerdings war das verhängte Fahrverbot das größere Problem des Betroffenen. In unserem Kanzleialltag haben wir viele Verfahren vor dem Amtsgericht München. Dort herrscht ein sehr uneinheitlicher Umgang mit dem Thema Absehen vom Fahrverbot. Es gibt Richter die einem in der Verhandlung mitteilen, ein Absehen wäre so nicht möglich, es müsse die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft eingeholt werden. Dann gibt es wiederum andere, die ihre Entscheidung so begründen, dass die Staatsanwaltschaft zufrieden ist und kein Rechtsmittel dagegen einlegt. Aber auch die Staatsanwaltschaft hat keine einheitliche Linie, was die Anforderungen zum Absehen und zur Zustimmung betrifft. Dies erklärte ich dem Mandanten, der sich auch meiner Meinung anschloss, es einfach mal zu probieren. Daraufhin fertigte ich einen Schriftsatz mit den angeführten Gründen, warum ein Fahrverbot nicht in Betracht käme und beantragte eine dementsprechende Beschlussentscheidung. Widererwarten hat das Amtsgericht im Beschlusswege entschieden und die Geldbuße von 200€ auf 450€ angehoben und dafür vom Fahrverbot abgesehen.

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