Rechtsanwalt Marcus Beyer
Der Mandant wurde bei einer Verkehrskontrolle in Güterfeld auf dem
Potsdamer Damm in Richtung Teltow
mit letztlich 42 km/h zu schnell gemessen. Nach eingehender Auswertung der Messunterlagen und nach Aussage des verantwortlichen Polizeibeamten bestanden vorliegend keine sinnvollen Argumente keine die konkrete Geschwindigkeitsmessung. Dennoch konnte dem Mandanten hinsichtlich des drohenden Fahrverbotes geholfen werden. Durch eine Bestätigung seines Arbeitgebers, in der die berufliche Notwendigkeit der Fahrerlaubnis glaubhaft bestätigt wurde, konnte das Amtsgericht Potsdam überzeugt werden. Gegen eine verhältnismäßig geringe Erhöhung des Bußgeldes sah es letztlich von der Festsetzung des Fahrverbotes ab.
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