Rechtsanwältin Tanja Teichmann
Derzeit werden wegen der Blitzer an der Wildbrücke massenhaft Bußgeldsachen vor dem AG Brandenburg a. d. Havel verhandelt. Bisher ist es unserer Kanzlei immer gelungen ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen oder dieses zu reduzieren. Zuletzt am 10.08.2012 erreichten wir für unseren Mandanten, der im pharmazeutischen Außendienst tätig ist, ein Absehen vom Fahrverbot durch Erhöhung der Geldbuße. Auch gelang es uns für einen weiteren Mandanten, der als LKW-Fahrer berufstätig ist, bestimmte – für die Berufsausübung notwendige – Führerscheinklassen vom Fahrverbot auszunehmen.
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