Mit Bußgeldbescheid der Stadt Essen wurde dem Mandanten als Fahrer eines Kleintransporters eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h vorgeworfen. Es wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat sowie eine Geldbuße in Höhe von 300 EUR festgesetzt.

In der Hauptverhandlung konnte, vor dem Hintergrund, dass der Mandant infolge seiner Nierenerkrankung und insoweit auch nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen kann, bei der er als Auslieferer van Waren zwingend auf den Führerschein angewiesen ist, ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden.

Der Mandant wurde zu keinem  und lediglich zu einer Geldbuße in Höhe von 350 EUR verurteilt. Ein Fahrverbot wurde nicht verhängt.

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