Mit Bußgeldbescheid des Landkreises Hildesheim wurde dem Mandanten eine Abstandsunterschreitung von weniger als 3/10 des Halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h vorgeworfen. Das Messsystem war im vorliegenden Verfahren das Geschwindigkeits- und Abstandsmessverfahren – Vidit VKS 3.0, Version 3.1.

 Landkreises Hildesheim Abstandsunterschreitung

Gegen den Mandanten hatte die Bußgeldbehörde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat sowie eine Geldbuße in Höhe von 240,00 EUR festgesetzt.

Das Fahrverbot konnte abgewendet werden, da der Mandant als selbständiger Taxiunternehmer in tätig und somit zwingend auf den Führerschein angewiesen ist.

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