Rechtsanwalt Kay Axtmann
Meinem Mandanten wurde ein Zeugefragebogen von seiner Firma übergeben, mit dem unglaublichen Vorwurf der Missachtung des Rotlichtes von 14,95sec. Nach Bekanntgabe der Fahrerdaten wurde der Vorwurf von der Behörde korrigiert, auf 10,54sec. Schon allein bei dieser Zeitangabe muss man stutzig werden. Der Mandant war ordnungsgemäß auf der linken Fahrspur eingeordnet und wollte an der Kreuzung wenden, dies war an dieser Stelle auch zulässig. Auf Grund des starken Gegenverkehrs konnte er zwar in den Kreuzungsbereich einfahren, aber nur soweit, dass er kurz nach der Ampel zum stehen kam. Als er dann sein Manöver beenden konnte, da kein Gegenverkehr mehr kam, hatte die Ampel auf seiner Fahrspur schon auf Rot umgeschaltet und damit die Kontaktschleife aktiviert. Es begann das übliche Blitzlichtgewitter der Rotlichtüberwachungsanlage. Auf Grund dessen, zeigte ich mich gegenüber der Behörde an und verwies auf die Wendestelle und die zwei denn doch unterschiedlichen Rotlichtzeiten. Dies sei doch sehr ungewöhnlich und möge die Fertigung einer Anzeige nochmals überdenken. Die Reaktion der Behörde kam, 35€ mit dem Vorwurf des Überfahrens der Haltelinie. Damit konnte der Mandant sehr gut leben: kein Fahrverbot, keine Punkte.
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