Rechtsanwalt Marcus Beyer
Der Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 223,50 €, 4 Punkten sowie 1 Monat Fahrverbot wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes. Die Rotzeit soll 1,35 sec. betragen haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Überprüfung der Messanlage konnte festgestellt werden, dass die Zeitmessung nicht in Höhe der Haltelinie, sondern erst einige Meter dahinter vorgenommen wurde. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde also damit begründet, dass das Rotlichtsignal, unter Zugrundelegung der berechneten Durchschnittsgeschwindigkeit des Mandanten, beim Passieren der Haltelinie deutlich kürzer als 1 sec. aktiviert war. Daraufhin hat die Behörde den alten Bescheid zurückgenommen und lediglich 90,00 € und 3 Punkte gegen den Mandanten festgesetzt. Das Fahrverbot konnte somit wieder einmal verhindert werden.
[vcex_button url=”http://www.blitzerkanzlei.de/kostenlose-beratung/” title=”Visit Site” style=”graphical” align=”left” color=”green” size=”medium” target=”self” rel=”none”]Wir beraten Sie zu dieser Messstelle[/vcex_button]