In Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 06.11.2015 um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan F1 71 km/h. 

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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