Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons in Upende-Victorbur, auf der Tom Brook-Str. Höhe Haus Nr. 27, Richtung Moordorf während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Leivtec XV3,Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch BBußgeldstelle Landkreis Aurich übersandt.

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