In Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät Traffiphot-S stationär 91 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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