Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in München, Englschalkinger Straße, Hs.-Nr. 19 7, Ri. westlich überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 67 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Vordruck Anhörung
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