Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefon während der Führung eines Kraftfahrzeuges in Dresden, aus Richtung Neustadt, in Richtung Altstadt.
Festgestellt mit Frontfoto, TraffiStar S330 digital
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden
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